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Bildungsscheck - Förderung beruflicher Weiterbildung

Der Bildungsscheck wird gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Er richtet sich gleichermaßen an Beschäftigte und Unternehmen und berücksichtigt vor allem diejenigen Menschen mit unsicheren Arbeitsmarktchancen.

Bei inlingua Gütersloh können Sie diese Bildungsschecks einlösen. Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte und Unternehmen einen Zuschuss von 50 Prozent, bis zu 500 Euro, zu den Weiterbildungskosten.

Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. Das sind u.a. auch Sprachkurse, sofern der Unterricht in einer Gruppe stattfindet, die der Allgemeinheit öffentlich zugänglich ist.

Individueller und betrieblicher Zugang – Wer den Bildungsscheck erhält

Den Bildungsscheck können sowohl Beschäftigte individuell für ihre berufliche Weiterentwicklung nutzen als auch kleinere und mittlere Betriebe einsetzen, um geeignete Qualifizierungen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf den Weg zu bringen.

Unternehmerinnen und Unternehmer sowie freiberuflich Tätige haben in den ersten 5 Jahren nach der Gründung ebenfalls die Möglichkeit, den Weiterbildungszuschuss in Anspruch zu nehmen.

Einen Bildungsscheck kann in der Regel erhalten, wer im laufenden und / oder vorangegangenen Jahr keine berufliche Weiterbildung begonnen hat. Mit dem Online-Check der G.I.B. können Sie selbst testen, ob Sie den Bildungsscheck erhalten können. Zum Online-Check

Für Beschäftigte mit geringem Einkommen gibt es demnächst auch wieder die „Bildungsprämie“. Informationen zu diesem bundesweiten Angebot finden Sie unter www.bildungspraemie.info

Jährliche Weiterbildung – verbesserte Förderung für Menschen mit unsicheren Arbeitsmarktchancen

Das neue Bildungsscheck-Verfahren verbessert den Zugang zur beruflichen Weiterbildung vor allem für diejenigen Menschen, die nicht die besten Voraussetzungen mitbringen, um am Arbeitsmarkt zu bestehen. Sie können jetzt jährlich einen Bildungsscheck erhalten. Dies gilt für folgende Personengruppen:

  1. Beschäftigte, die über keinen Berufsabschluss verfügen
  2. Beschäftigte, die seit mehr als 4 Jahren nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten
  3. befristet Beschäftigte
  4. Zeitarbeitskräfte
  5. Berufsrückkehrende, die besondere Schulungen zum beruflichen Wiedereinstieg benötigen
  6. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die älter als 50 Jahre sind

Bildungsscheck im Paket – gezielte Förderung von mittleren und kleinen Unternehmen

Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten können für Qualifizierungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zu 20 Bildungsschecks pro Jahr erhalten. Insbesondere sind dabei diejenigen Beschäftigten zu berücksichtigen, die zur oben beschriebenen Personengruppe gehören. Ihr Anteil muss mindestens 50 Prozent betragen.

Für Kleinstunternehmen mit maximal zehn Beschäftigten gilt diese Auflage nicht. Um ihre Teilnahme am Bildungsscheckverfahren zu verbessern, können sie jährlich bis zu fünf Bildungsschecks für ihre Mitarbeiterinnen + Mitarbeiter in Anspruch nehmen. Weitere Bildungsschecks werden nur dann vergeben, wenn Beschäftigte der oben beschriebenen Personengruppe dabei sind.

Beratungseinrichtungen informieren und stellen den Bildungsscheck aus

Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in NRW vergeben. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen bestehen. Eine Beratung ist für alle Interessierten verbindlich.

Mehr Informationen erhalten Sie über das Internet:  www.bildungsscheck.nrw.de

Bitte erkundigen Sie sich immer bei den Beratungsstellen / im Internet, ob sich zwischenzeitlich Änderungen ergeben haben.

Rufen Sie uns einfach an

 

Alternative Fördermöglichkeit