SPRECHEN, VERSTEHEN, ERLEBEN.


WeGebAU - Weiterbildungsförderung im Fremdsprachenbereich für Unternehmen

 

Zertifizierte Sprachkurse über das Förderprogramm WeGebAU der Bundesagentur für Arbeit

Investieren Sie aktiv in die Fähigkeiten Ihrer Mitarbeiter und sichern Sie so die Zukunft Ihres Unternehmens.
Es lohnt sich, die eigenen Mitarbeiter mit finanzieller Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit und mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds weiter zu qualifizieren.

Das inlingua Center Wuppertal bietet als anerkannter Bildungsträger für Unternehmen zertifizierte Bildungsmaßnahmen im Fremdsprachenbereich an.

Im Rahmen des Förderprogramms "WeGebAU" werden durch die Agenturen für Arbeit verschiedene Fortbildungsmaßnamehn gefördert.

WeGebAU  (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen)

Was wird gefördert?

Sprachliche Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen werden umfangreich gefördert.

Dies kann der Business Englischkurs sein, oder auch der Deutschkurs auf gehobenem Niveau, für Personen ausländischer Herkunft, die bereits im Betrieb arbeiten und ihre Deutschkennentnisse verbessern möchten.

Wer wird gefördert?

Geringqualifizierte Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen

ohne anerkannten Berufsabschluss 

oder mit Berufsabschluss aber längerer Unterbrechung oder anderer Tätigkeit (z. B. mehr als vier Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit bzw. Arbeitslosigkeit, Kindererziehung und Pflege eines Angehörigen eine dem Berufsabschluss entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr ausüben können

Wieviel wird gefördert?
Die Weiterbildungskosten können bis zu 100% übernommen werden. Die weiterbildungsbedingte Ausfallzeit kann mit einem Arbeitsentgeltzuschuss bis zu 100% gefördert werden.

Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen in kleinen und mittleren Unternehmen mit max. 250 Mitarbeitern, die bei Beginn der Teilnahme das 45. Lebensjahr erreicht haben, können Weiterbildungskosten bis zu 75% gefördert bekommen, wenn die Maßnahme nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung für Weiterbildungen (AZWV oder AZAV) zugelassen ist und mindestens 160 Unterrichtseinheiten absolviert werden.

Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen in kleinen und mittleren Unternehmen mit max. 250 Mitarbeitern, die bei Beginn der Teilnahme das 45. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, können Weiterbildungskosten bis zu 50% gefördert bekommen, wenn die Maßnahme nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung für Weiterbildungen (AZWV oder AZAV) zugelassen ist, mindestens 160 Unterrichtseinheiten absolviert werden und der Arbeitgeber sich mit 50% an den Weiterbildungskosten beteiligt.

Um in den Genuss der staatlich geförderten Trainingsmaßnahmen zu gelangen, wenden Sie sich am besten direkt an uns, wir beraten Sie gerne!

zertifizierte Maßnahme

HZA - Zertifikats Nr. 100 35 26

Fördervoraussetzungen

  • der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin darf keine SGB II Leistungen erhalten

  • der Lehrgang muss während der üblichen Arbeitszeit stattfinden

  • es muss ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vorliegen